Sitzungsöffentlichkeit: 1 Definition

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema Sitzungsöffentlichkeit für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definition zum Thema Sitzungsöffentlichkeit

Diese Definition zum Thema Sitzungsöffentlichkeit wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Öffentlichkeit der Sitzung (§ 48 Abs. 2 S. 1 GO)

Definiere den Begriff der „Öffentlichkeit der Ratssitzung“ (§ 48 Abs. 2 S. 1 GO):