Sitzungsöffentlichkeit: 1 Definition
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Die neuesten Definition zum Thema Sitzungsöffentlichkeit
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Öffentlichkeit der Sitzung (§ 48 Abs. 2 S. 1 GO)
Definiere den Begriff der „Öffentlichkeit der Ratssitzung“ (§ 48 Abs. 2 S. 1 GO):