Landesrecht (im Aufbau): 12 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Definitionen zum Thema Landesrecht (im Aufbau) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Landesrecht (im Aufbau)

Diese Definitionen zum Thema Landesrecht (im Aufbau) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Öffentlichkeit der Sitzung (§ 48 Abs. 2 S. 1 GO)

Definiere den Begriff der „Öffentlichkeit der Ratssitzung“ (§ 48 Abs. 2 S. 1 GO):

Definition: Öffentliche Einrichtung der Gemeinde (§ 8 Abs. 2 S. 1 GO)

Was ist eine „öffentliche Einrichtung“ im Sinne des § 8 Abs. 2 S. 1 GO?

Definition: Vorteil (§ 31 Abs. 1 S. 1 GO)

Definiere den Begriff des Vorteils (§ 31 Abs. 1 S. 1 GO):

Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 41 Abs. 3 GO)

Was versteht man unter einem „Geschäft der laufenden Verwaltung“ (§ 41 Abs. 3 GO)?

Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)

Definiere den Begriff „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG):

Rechtsverhältnis (§ 43 Abs. 1 VwGO)

Vor allem für den Rechtsschutz gegen Verordnungen hat die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) in Hamburg besondere Bedeutung. Was versteht man unter einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis” (§ 43 Abs. 1 VwGO)?

Landesrecht (im Aufbau): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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