ZR: Einführung: 1 Definition

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema ZR: Einführung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Schuldverhältnis i.w.S. (§ 311 Abs. 1 BGB)

Was versteht man unter einem „Schuldverhältnis“ im weiteren Sinne (§ 311 Abs. 1 BGB)?