Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau): 8 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Definitionen zum Thema Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau)

Diese Definitionen zum Thema Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Wie definierst Du den Begriff der „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)?

Mangel (§ 327e BGB)

Was versteht man unter einem „Mangel“ bei digitalen Produkten (§ 327e BGB)?

Fremdgeschäftsführungswille (§ 677 BGB)

Was versteht man unter dem Begriff „Fremdgeschäftsführungswille“ (§ 677 BGB)?

Leistungsgefahr & Gegenleistungsgefahr (§§ 275, 326 Abs. 1 BGB)

Was bedeutet der Begriff der „Leistungsgefahr“ und der „Gegenleistungsgefahr“ (§§ 275, 326 Abs. 1 BGB)?

Schuldverhältnis i.w.S. (§ 311 Abs. 1 BGB)

Was versteht man unter einem „Schuldverhältnis“ im weiteren Sinne (§ 311 Abs. 1 BGB)?

Objektiver Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)

Was versteht man unter der Lehre vom objektivierten (objektiven) Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB)?

Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau): Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.