ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Inhibitorium (§ 829 ZPO)

Was versteht man unter dem „Inhibitorium“ (§ 829 ZPO)?

Arrestatorium (§ 829 ZPO)

Was versteht man unter dem „Arrestatorium“ (§ 829 ZPO)?