ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht: 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Was versteht man unter dem „Inhibitorium“ (§ 829 ZPO)?
Arrestatorium (§ 829 ZPO)
Was versteht man unter dem „Arrestatorium“ (§ 829 ZPO)?
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