Versammlungsrecht: 1 Definition

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema Versammlungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Versammlungsbegriff, eng (Art. 8 Abs. 1 GG)

Der sachliche Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG setzt eine Versammlung voraus. Für die Bestimmung des Vorliegens einer Versammlung ist nach dem BVerfG der enge Versammlungsbegriff maßgeblich. Was besagt dieser?