Versammlungsbegriff, eng (Art. 8 Abs. 1 GG)
Der sachliche Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG setzt eine Versammlung voraus. Für die Bestimmung des Vorliegens einer Versammlung ist nach dem BVerfG der enge Versammlungsbegriff maßgeblich. Was besagt dieser?
Vertrag, öffentlich-rechtlicher (§ 54 VwVfG)
Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?
Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit
Die Definition der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit muss sitzen. Übe sie hier noch einmal ein:
Gewerbebegriff Definition
Zentral ist im Gewerberecht der Begriff des „Gewerbes”. Erst wenn ein Gewerbe vorliegt, ist der Anwendungsbereich der GewO und des besonderen Gewerberechts eröffnet. Hier liegt also der Einstieg deiner Prüfung. Kennst du die Definition?
Vertrag, öffentlich-rechtlicher (§ 54 VwVfG)
Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?
Versammlungsbegriff, eng (Art. 8 Abs. 1 GG)
Der sachliche Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG setzt eine Versammlung voraus. Für die Bestimmung des Vorliegens einer Versammlung ist nach dem BVerfG der enge Versammlungsbegriff maßgeblich. Was besagt dieser?