Materielles Öffentliches Recht: 49 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 49 Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Gefahr, konkrete

Definiere den Begriff „konkrete Gefahr“ im Polizeirecht:

Gefahr, gegenwärtige

Definiere den Begriff „gegenwärtige Gefahr“ im Polizeirecht:

Öffentliche Sicherheit

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Öffentliche Ordnung

Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?

Die neuesten Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Materielles Öffentliches Recht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Unfriedlichkeit der Versammlung (Art. 8 Abs. 1 GG)

Was ist unter dem Begriff der „Unfriedlichkeit“ einer Versammlung zu verstehen (Art. 8 Abs. 1 GG)?

Definition Zustandsverantwortlichkeit

Was bedeutet der Begriff der Zustandsverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Definition Verhaltensverantwortlichkeit

Was bedeutet der Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Stehendes Gewerbe - Definition Unzuverlässigkeit

Die Definition der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit muss sitzen. Übe sie hier noch einmal ein:

Gewerbebegriff Definition

Zentral ist im Gewerberecht der Begriff des „Gewerbes”. Erst wenn ein Gewerbe vorliegt, ist der Anwendungsbereich der GewO und des besonderen Gewerberechts eröffnet. Hier liegt also der Einstieg deiner Prüfung. Kennst du die Definition?

Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fordert, dass die Bewirtschaftung nicht nur landwirtschaftlich, sondern auch im Rahmen eines Betriebes erfolgt. Was versteht man darunter?

Materielles Öffentliches Recht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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