Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Geschäftsunfähiger / beschränkt geschäftsfähiger Geschäftsherr
Geschäftsunfähiger / beschränkt geschäftsfähiger Geschäftsherr
2. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

N bekommt mit, dass die 9-jährige Tochter T der Nachbarfamilie ein Einrad haben möchte, ihre Eltern es aber viel zu gefährlich finden. Als N auf dem Flohmarkt zufällig ein Einrad sieht, kauft er dieses für T und will nun den Kaufpreis von ihr erstattet.
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Einordnung des Falls
Geschäftsunfähiger / beschränkt geschäftsfähiger Geschäftsherr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N könnte gegen T einen Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB haben, da er ein fremdes Geschäft mit Fremdgeschäftsführungswillen geführt hat. Muss die GoA dafür berechtigt sein (§ 683 S. 1 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist erst neun Jahre alt. Sind die Regeln der GoA ausdrücklich nur anwendbar, wenn der Geschäftsherr voll geschäftsfähig ist?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. War die Geschäftsführung des N nach dem Willen der Eltern als Ts gesetzliche Vertreter (§§ 1626, 1629 BGB) i.S.v. § 683 S. 1 BGB?
Nein, das trifft nicht zu!
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