Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)
Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)
21. August 2025
39 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A leiht sich Fs Auto. Der superreiche S kommt vorbei und will das Auto kaufen. A sagt, es sei Fs Auto und verkauft es S für den doppelten Marktpreis. A weiß, dass F sein Auto nie hergeben würde. Später ist F zunächst sauer. Als er hört, wie viel S gezahlt hat, will er das Geld von A.
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