Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Berechtigung durch Genehmigung (§ 684 S. 2 BGB)
Berechtigung durch Genehmigung (§ 684 S. 2 BGB)
15. August 2025
4,8 ★ (2.970 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Während der Urlaubsabwesenheit seines Freundes F gießt Hobbygärtner G dessen Blumen, obwohl F ausdrücklich zu G gesagt hat, dass er das nicht will. Als F aus dem Urlaub zurückkommt, ändert er seine Meinung und bedankt sich bei G für die Gartenpflege.
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