Strafrecht
Strafprozessrecht
Die Verfahrensbeteiligten
Begründung der Beschuldigtenbestellung - Vernehmung als konkludenter Willensakt
Begründung der Beschuldigtenbestellung - Vernehmung als konkludenter Willensakt
3. April 2025
4,0 ★ (306 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bs Frau und Tochter verschwinden spurlos. Die Polizei verdächtigt B des Mordes und vernimmt ihn. Sie halten ihm „Schwachstellen” seiner Aussage vor, die ihn „nur noch verdächtiger” machten und fordern ihn auf, den Fundort der Leichen zu verraten. Erst am Tag danach leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen B ein.
Diesen Fall lösen 86,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Begründung der Beschuldigtenbestellung - Vernehmung als konkludenter Willensakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist Beschuldigter, wenn er Tatverdächtiger ist, gegen den die Strafverfolgungsorgane aufgrund eines Willensakts das Verfahren als Beschuldigten betreiben wollen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann die Strafverfolgungsbehörde den Strafverfolgungswillen nur ausdrücklich dadurch äußern, dass sie ein Ermittlungsverfahren einleitet?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hatten die Strafverfolgungsbehörden ihren Strafverfolgungswillen zum Zeitpunkt von Bs Vernehmung bereits ausdrücklich geäußert?
Nein!
4. Der Strafverfolgungswille könnte sich aber hier daraus ergeben, dass die Polizei B vernommen hat.
Genau, so ist das!
5. Lässt sich hier aus der Vernehmung der Wille der Strafverfolgungsbehörden entnehmen, B als Beschuldigten zu behandeln?
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!