Strafrecht > Strafprozessrecht
Wahrheits-, Fürsprache- und Verschwiegenheitspflicht
T wird wegen Totschlags angeklagt. Er trifft sich mit dem Verteidiger V, beginnt das Gespräch mit den Worten: „Ich hab Mist gebaut“ und erzählt V jedes Detail von der Tat. Im Prozess sagt ein Zeuge zur Überraschung des V falsch aus und verschafft dem T ein Alibi. Das Gericht gibt zu erkennen, dass es seine Zweifel an der Schuld des T nicht überwinden kann.