
Strafrecht > Strafprozessrecht
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung - Ausnahmen
Im Mordprozess gegen M eröffnet Zeugin Z dem Gericht, dass sie Angst hat, vor M auszusagen, da sie sich allein durch seine Anwesenheit bedroht fühlt. M habe bereits ihrer Familie mit Vergeltung gedroht. Das Gericht schickt M für den Rest der Verhandlung aus dem Saal.

Strafrecht > Strafprozessrecht
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)
A ist wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Als er am Tag des Verhandlungstermins den Sitzungssaal betreten will, hält ihn ein Justizwachtmeister auf Weisung des Vorsitzenden V davon ab. V möchte die Sache ohne den „Störfaktor Angeklagter“ schnell zu Ende bringen.

Strafrecht > Strafprozessrecht
Begründung der Beschuldigtenbestellung - Vernehmung als konkludenter Willensakt
Bs Frau und Tochter verschwinden spurlos. Die Polizei verdächtigt B des Mordes und vernimmt ihn. Sie halten ihm „Schwachstellen“ seiner Aussage vor, die ihn „nur noch verdächtiger“ machten und fordern ihn auf, den Fundort der Leichen zu verraten. Erst am Tag danach leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen B ein.

Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Sachverständiger Zeuge
T überfährt vorsätzlich den O. Als O schwer verletzt am Boden liegt, kommt zufällig Rechtsmediziner R vorbei und leistet Erste Hilfe. Trotzdem verstirbt O. Das Gericht lädt R zur Hauptverhandlung, um medizinisch umfassend über das Ausmaß der Verletzungen zu berichten.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Sachverständige
Der T schickt seiner Ex-Frau F einen mit dem Gift Anthrax gefüllten Brief. F verstirbt an der Vergiftung. Das Gericht beauftragt den mit der F befreundeten Rechtsmediziner R mit der Klärung des Todesfalls und lädt ihn zur Hauptverhandlung.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Zeugnisverweigerungsrechte
A und B sind des gemeinschaftlichen Raubes angeklagt. A hat seiner Ehefrau Z alles von der Tat erzählt. Während der Hauptverhandlung stirbt der A plötzlich. Nunmehr soll Z als Zeugin vernommen werden, sie wird vom Gericht geladen. Z möchte nicht aussagen.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Der Zeuge und seine Pflichten
Im Berliner Tierpark entreißt T der Omi O mit einiger Gewalt ihre teure Louis-Vuitton-Handtasche und rennt davon. Birdwatcher Z, der eigentlich nur Vögel beobachten wollte, sieht die Tat durch sein Fernglas. Richter R lädt Z zur Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen T.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Verteidiger 2 – Unabhängiger Beistand, (Beratung bei der) Lüge vor Gericht
Der Angeklagte A weist seinen Verteidiger V an, Beschwerde gegen eine Entscheidung des Richters einzulegen. V hält dies für aussichtslos. V schlägt vor, in der Hauptverhandlung zu lügen und vorzutragen, der A habe sich in einer Notwehrsituation befunden.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Wahrheits-, Fürsprache- und Verschwiegenheitspflicht
T wird wegen Totschlags angeklagt. Er trifft sich mit dem Verteidiger V, beginnt das Gespräch mit den Worten: „Ich hab Mist gebaut“ und erzählt V jedes Detail von der Tat. Im Prozess sagt ein Zeuge zur Überraschung des V falsch aus und verschafft dem T ein Alibi. Das Gericht gibt zu erkennen, dass es seine Zweifel an der Schuld des T nicht überwinden kann.