
Strafrecht > Strafprozessrecht
Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)
A ist wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Als er am Tag des Verhandlungstermins den Sitzungssaal betreten will, hält ihn ein Justizwachtmeister auf Weisung des Vorsitzenden V davon ab. V möchte die Sache ohne den „Störfaktor Angeklagter“ schnell zu Ende bringen.

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Die Polizei - Repressive und präventive Tätigkeit
Die Polizisten A und B finden M und O in deren gemeinsamen Wohnung vor. O versichert den Beamten glaubhaft, er habe Angst, der betrunkene M könne gegen ihn gewalttätig werden. Die Beamten nehmen M mit in die Ausnüchterungszelle.
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Gesetzlicher Richter, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
Am LG ist eine Strafsache gegen A anhängig, an der großes Medieninteresse besteht. Das Präsidium des LG will deshalb, dass hohe Strafen verhängt werden. Die Strafkammer wird entgegen der Geschäftsverteilung mit den Richtern V, R und B besetzt, die als besonders streng gelten. A ist empört.