Grundfall

17. August 2025

1 Kommentar

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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TikToker T will sich von den ganzen Ärgernissen mit Baubehörde B erholen. Zu diesem Zweck erweitert er sein Haus um einen Wintergarten. Diese Erweiterung ist weder genehmigt noch genehmigungsfähig. Baubehörde B ordnet daher den Abriss des Wintergartens an.

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