Grundfall
17. August 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
TikToker T will sich von den ganzen Ärgernissen mit Baubehörde B erholen. Zu diesem Zweck erweitert er sein Haus um einen Wintergarten. Diese Erweiterung ist weder genehmigt noch genehmigungsfähig. Baubehörde B ordnet daher den Abriss des Wintergartens an.
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