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Sachmängelhaftung beim „Bastlerfahrzeug“
Sachverhalt
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Ist die Vornutzung eines Pferdes als Rennpferd ein Sachmangel?
K kauft von V ein Pferd. Sie vereinbaren, dass Vs Haftung für „bestimmte Besonderheiten“ des Pferdes ausgeschlossen sei. Hierzu zähle, dass das „Pferd nur freizeitmäßig geritten sei. Es habe keine Dressur bzw. Springausbildung“. Als K erfährt, dass das Pferd früher als Rennpferd eingesetzt worden war, fordert er sein Geld zurück. <i>Eine körperliche Beeinträchtigung des Pferdes infolge der Rennbeteiligung bzw. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit hierfür besteht nicht.</i>
Beschaffungspflicht bei Nachfolgemodellen – Zeitliche Begrenzung?
K kauft 2014 ein Auto des Modells „Tiger“ bei V. Dieses hat eine unzulässige Abgas-Abschalteinrichtung verbaut. Das vom K erworbene Modell „Tiger“ wurde 2015 durch ein neueres Modell ersetzt. 2017 verlangt K von V die Nachlieferung eines mangelfreien Autos durch Lieferung des Nachfolgemodells.