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Ist die Vornutzung eines Pferdes als Rennpferd ein Sachmangel?

Ist die Vornutzung eines Pferdes als Rennpferd ein Sachmangel?

26. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K kauft von V ein Pferd. Sie vereinbaren, dass Vs Haftung für „bestimmte Besonderheiten“ des Pferdes ausgeschlossen sei. Hierzu zähle, dass das „Pferd nur freizeitmäßig geritten sei. Es habe keine Dressur bzw. Springausbildung“. Als K erfährt, dass das Pferd früher als Rennpferd eingesetzt worden war, fordert er sein Geld zurück.
Eine körperliche Beeinträchtigung des Pferdes infolge der Rennbeteiligung bzw. eine erhöhte Wahrscheinlichkeit hierfür besteht nicht.

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Zeitlich beschränkte Beschaffungspflicht bei Nachfolgemodellen (BGH, Urt. v. 20.7.2022 – VIII ZR 183/21)

K kauft 2014 ein Auto des Modells „Tiger“ bei V. Dieses hat eine unzulässige Abgas-Abschalteinrichtung verbaut. Das vom K erworbene Modell „Tiger“ wurde 2015 durch ein neueres Modell ersetzt. 2017 verlangt K von V die Nachlieferung eines mangelfreien Autos durch Lieferung des Nachfolgemodells.

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