Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 2 (für jeden einzelnen Antrag wäre AG zuständig, zusammen LG) (Fall)
Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 2 (für jeden einzelnen Antrag wäre AG zuständig, zusammen LG) (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kameramann K wurde von der Werbeagentur W zwei Mal für einen Videodreh engagiert. Als Vergütung waren jeweils €3.000 vereinbart. Obwohl W mit Ks Arbeit zufrieden war, weigert sie sich, K zu bezahlen. Daher erhebt K Klage beim örtlich zuständigen Landgericht auf Zahlung von €6.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 2 (für jeden einzelnen Antrag wäre AG zuständig, zusammen LG) (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da K nur einen einzigen Antrag auf Zahlung von €6.000 stellt, liegt keine objektive Klagehäufung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Klage sind die Amtsgerichte sachlich zuständig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine objektive Klagehäufung (§ 260 ZPO) findet im Rahmen der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich keine Erwähnung.
Ja!
4. Die objektive Klagehäufung (§ 260 ZPO) wird vorliegend ausnahmsweise bereits im Rahmen der Zulässigkeit erwähnt.
Genau, so ist das!
5. Die Voraussetzungen einer objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) sind vorliegend erfüllt.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!