ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 2 (für jeden einzelnen Antrag wäre AG zuständig, zusammen LG) (Fall)

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Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 2 (für jeden einzelnen Antrag wäre AG zuständig, zusammen LG) (Fall)

23. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Kameramann K wurde von der Werbeagentur W zwei Mal für einen Videodreh engagiert. Als Vergütung waren jeweils €6.000 vereinbart. Obwohl W mit Ks Arbeit zufrieden war, weigert sie sich, K zu bezahlen. Daher erhebt K Klage beim örtlich zuständigen Landgericht auf Zahlung von €12.000. ‌

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Echte, eventuelle Klagehäufung

K hält den bei V gekauften Fernseher für mangelhaft und verlangt Nacherfüllung. Da V sich weigert, erhebt K Klage. Darin verlangt er Nacherfüllung und hilfsweise, falls er damit nicht durchdringt, Schadensersatz. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass eine Nacherfüllung unmöglich ist. ‌

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