Nutzungsersatz/Wertersatz Verbraucher
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S kauft bei Tchibo (T) eine Kaffeemaschine für €200. Nachdem sie damit monatelang literweise Kaffee gekocht hat, erhitzt die Maschine wegen eines Herstellungsfehlers plötzlich kein Wasser mehr. S tritt wirksam zurück.
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Einordnung des Falls
Nutzungsersatz/Wertersatz Verbraucher
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann von T Rückzahlung des Kaufpreises verlangen (§ 346 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Verkäufer kann vom Käufer hinsichtlich des Gebrauchs der Kaufsache Herausgabe der gezogenen Nutzungen bzw. Wertersatz für diese verlangen (§ 346 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Ja!
3. T kann von S Nutzungsersatz bzw. Wertersatz hierfür verlangen, obwohl S Verbraucherin ist.
Genau, so ist das!
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