Strafrecht
Strafprozessrecht
Ermittlungsverfahren 2: Strafantrag
Fristbeginn – Kenntnis des Antragsberechtigten
Fristbeginn – Kenntnis des Antragsberechtigten
19. September 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Am 14.06. entwendet B das Kfz der O. Er hinterlässt eine Notiz, nach der er nur eine „Spritztour“ machen wolle. O findet die Notiz noch am selben Tag. Wie zuvor geplant, gibt B das Kfz am 21.06. zurück. Nach reiflicher Überlegung stellt O am 15.09. Strafantrag gegen B.
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