Strafrecht

Strafprozessrecht

Ermittlungsverfahren 2: Strafantrag

Fristbeginn – Kenntnis des Antragsberechtigten

Fristbeginn – Kenntnis des Antragsberechtigten

27. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Am 14.06. entwendet B das Kfz der O. Er hinterlässt eine Notiz, nach der er nur eine „Spritztour“ machen wolle. O findet die Notiz noch am selben Tag. Wie zuvor geplant, gibt B das Kfz am 21.06. zurück. Nach reiflicher Überlegung stellt O am 15.09. Strafantrag gegen B.

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