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Aneignungsabsicht bei bloßer Sachentziehung – Raub oder räuberische Erpressung?
Sachverhalt
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Zueignung (§ 246 Abs. 1 StGB) – Uneinigkeit der Senate
A überlässt T seinen PKW, damit T diesen für A vermietet. T gibt den PKW an M, der den PKW verkauft. Als der ahnungslose A bei T nach dem PKW fragt, ruft T gemeinsam mit A den „Mieter“ per Video an, um A zu beruhigen.
Versuchte räuberische Erpressung – Mittäterschaft oder Beihilfe?
S weiß, dass O viel Bargeld in seiner Werkstatt hat. Darüber informiert er A, der es G und D weitersagt. Daraufhin besuchen G und D den O und fordern ihn mit Pistolen in der Hand auf, ihnen das Geld zu geben. O weigert sich. G und D fliehen zu Fuß, obwohl A in der Nähe in einem von A besorgten Fluchtfahrzeug wartet.