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Aneignungsabsicht bei bloßer Sachentziehung – Raub oder räuberische Erpressung?

einfach
schwer
27. Juni 2026
24 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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O teilt viele Beiträge auf der Plattform XY. A und B sind von Os Inhalten genervt. Damit O keine weiteren Beiträge teilen kann, wollen sie Os Handy wegnehmen. Sie betreten Os Zimmer, A schlägt O. B droht mit einem Messer, O die Zunge abzuschneiden. A nimmt dem eingeschüchterten O das Handy ab. A und B gehen damit weg.

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