Entgangener Gewinn
17. Mai 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (21.154 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M mietet bei V für einen Monat ein Segelboot für €2.000. Er will für Juli mieten, schreibt aber versehentlich „Juni“. Als er seinen Irrtum entdeckt, ficht er seine Erklärung an. V gelingt es nicht mehr, das Segelboot für Juni anderweitig zu vermieten. Sie verlangt von M Zahlung von €1.600 EUR, die ihr dadurch entgangen sind, dass sie Interessent I abgesagt hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entgangener Gewinn
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V könnte ein Schadensersatzanspruch aus § 122 Abs. 1 BGB gegen M zustehen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat M den Mietvertrag wirksam angefochten (§ 142 Abs. 1 BGB)?
Ja!
3. Durfte V auf die von M abgegebene Erklärung bezüglich des Abschlusses eines Mietvertrages für den Monat Juni vertrauen (§ 122 Abs. 2 BGB)?
Genau, so ist das!
4. M ist somit verpflichtet an V €2.000 Schadensersatz zu zahlen (§ 122 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. V kann aber die entgangenen Einnahmen für die abgelehnte Vermietung i.H.v. €1.600 als Vertrauensschaden ersetzt verlangen.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!