Anfechtung der Willenserklärung: 66 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 66 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Anfechtung der Willenserklärung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration zum Toilettenpapier-Fall (LG Hanau NJW 1979, 721): Lehrerin bestellt versehentlich zu viele Toilettenpapierrollen.

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Toilettenpapier-Fall (LG Hanau NJW 1979, 721): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Der reichlich kuriose Toilettenpapier-Fall wurde vom LG Hanau im Jahr 1979 entschieden. Inhaltlich ging es dabei um die Abgrenzung zwischen Inhalts- und Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB) im Rahmen der Anfechtung sowie das Verhältnis der Anfechtung zum Kaufmängelgewährleistungsrecht. Der Fall handelt von einer Schulleiterin, die statt 25 „großen“ Toilettenpapierrollen, 25 „Gros“ Rollen und damit 3.600 Rollen (Gros = 12x12) bestellte. Das Gericht entschied, dass sie insoweit einem Inhaltsirrtum unterlegen war, der ungeachtet der Vermeidbarkeit zur Anfechtung berechtigte.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Bewerbungsgespräch (Schwangerschaft)

M sitzt bei A im Bewerbungsgespräch. A fragt, ob M schwanger ist oder werden will, da er „keine Ausfälle gebrauchen kann“. M verneint dies, obwohl sie weiß, dass sie schon im zweiten Monat schwanger ist und fügt hinzu, dass sie Kinder nicht leiden kann. A stellt M daraufhin ein.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB) Verlangen nach Auflassung

V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück vor einem Notar. Dabei befindet sich K in einem Inhaltsirrtum über das Grundstück. Obwohl K dies am nächsten Tag erkennt, verlangt er die Auflassung (§ 925 BGB) des Grundstücks. Eine Woche später möchte K doch anfechten.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Unrichtige Vorstellungen über den Inhalt der Urkunde

Arbeitnehmer A verhandelt mit Chef C über die Verlängerung seines wirksam befristeten Arbeitsvertrages (§ 14 TzBfG). Als C dem A ein Dokument vorlegt, unterzeichnet er es ungelesen in der Erwartung, es handle sich um die Verlängerung. Tatsächlich hat C dem A in Kenntnis, er werde ohne zu lesen unterschreiben, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt.