Kappungsgrenze: positives Interesse
26. Januar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet bei V für einen Monat ein Segelboot für €2.000. Er will für Juli mieten, schreibt aber versehentlich „Juni“. Als er seinen Irrtum entdeckt, ficht er seine Erklärung an. V gelingt es nicht mehr, das Segelboot für Juni anderweitig zu vermieten. Sie verlangt von M Zahlung von €2.400 EUR, die ihr dadurch entgangen sind, dass sie Interessent I abgesagt hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kappungsgrenze: positives Interesse
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anfechtende ist grundsätzlich verpflichtet, den Vertrauensschaden des Anfechtungsgegners zu ersetzen, wenn er wegen eines in § 119 f. BGB geregelten Grundes anficht (§ 122 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern Ms Anfechtung wirksam und Vs Vertrauen schutzwürdig ist, ist M verpflichtet, V die entgangenen Einnahmen i.H.v. €2.400 zu ersetzen (§ 122 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ziromak
28.3.2024, 22:05:21
Liebes Jurafuchs-Team, ich finde die Frage/Antwort- Kombination bei der letzten Frage etwas unglücklich. Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass hier 2.400 Euro gezahlt werden müssten, dies ja aber begrenzt auf 2.000 Euro ist (wie richtig erklärt). daher finde ich es schwierig, die Aussage "richtig" als richtig zu werten, da er ja eben nicht 2.400 Euro zahlen muss
Leo Lee
29.3.2024, 04:28:40
Hallo Ziromak, vielen Dank auch hier für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Text nunmehr korrigiert haben! Wir möchten uns bei dir bedanken dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo