Kappungsgrenze: positives Interesse
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet bei V für einen Monat ein Segelboot für €2.000. Er will für Juli mieten, schreibt aber versehentlich „Juni“. Als er seinen Irrtum entdeckt, ficht er seine Erklärung an. V gelingt es nicht mehr, das Segelboot für Juni anderweitig zu vermieten. Sie verlangt von M Zahlung von €2.400 EUR, die ihr dadurch entgangen sind, dass sie Interessent I abgesagt hat.
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Einordnung des Falls
Kappungsgrenze: positives Interesse
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anfechtende ist grundsätzlich verpflichtet, den Vertrauensschaden des Anfechtungsgegners zu ersetzen, wenn er wegen eines in § 119 f. BGB geregelten Grundes anficht (§ 122 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern Ms Anfechtung wirksam und Vs Vertrauen schutzwürdig ist, ist M verpflichtet, V die entgangenen Einnahmen i.H.v. €2.400 zu ersetzen (§ 122 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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