Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Überzeugungskraft bei Urkunden III: Fall
Überzeugungskraft bei Urkunden III: Fall
4. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verlangt klageweise die Lieferung von Fenstern, die er bei B bestellt hat. B behauptet, er habe bereits geliefert und legt die von K unterschriebene Lieferquittung vor. K bestreitet nicht, die Quittung unterschrieben zu haben. Zeuge Z könne aber bestätigen, dass keine Lieferung erfolgt sei.
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Einordnung des Falls
Überzeugungskraft bei Urkunden III: Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B trägt die Beweislast dafür, dass er die Fenster geliefert hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Lieferquittung ist vorliegend kein echtes Beweismittel, sondern nur qualifizierter Parteivortrag.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Urkunde entfaltet gem. § 416 ZPO formelle Beweiskraft.
Ja!
4. Aufgrund der von B vorgelegten Lieferquittung wird vermutet, dass eine Lieferung erfolgt ist.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
26.3.2025, 14:58:26
Würde man sagen, dass die
Urkundeein Anscheinsbeweis ist? Oder ist das eine andere Vermutungsregel?