Entscheidungsgründe: 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 64 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entscheidungsgründe für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Verlust der Aktivlegitimation durch Veräußerung des Beklagten

K erhebt Klage gegen B auf Herausgabe eines E-Bikes (§ 985 BGB), das er diesem geliehen hatte. Kurz darauf übereignet und übergibt B das E-Bike an seine Cousine C. Diese weiß weder etwas von dem Prozess noch ahnt sie, dass B nicht Eigentümer des E-Bikes ist.

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Veräußerung des Eigentums durch berechtigten Kläger – Gutgläubigkeit des Rechtsnachfolgers

K hat B auf Herausgabe seines Mopeds verklagt (§ 985 BGB). Kurz darauf übereignet K das Moped seinem Gangkollegen G, der nichts von dem Prozess ahnt, und verlangt nun Leistung an G. B wendet ein, dass K nun zur Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr befugt sei (§ 265 Abs. 3 ZPO).

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Veräußerung des Eigentums durch berechtigten Kläger – Bösgläubigkeit des Rechtsnachfolgers

K hat B auf Herausgabe seines Hockeyschlägers verklagt (§ 985 BGB). Kurz darauf übereignet K den Schläger seinem Sportsfreund S, der von dem Prozess weiß, und verlangt nun Leistung an S. B wendet ein, dass K nun zur Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr befugt sei (§ 265 Abs. 3 ZPO). ‌

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Veräußerung der streitbefangenen, abhandengekommenen Sache durch Beklagten

K verlangt klageweise die Herausgabe des Gartenzwergs (§ 985 BGB), den B aus seinem Garten gestohlen hat. Kurz nach Klageerhebung schenkt B den Zwerg seiner Tante T. Diese hat weder von dem Diebstahl noch von dem Prozess Kenntnis und nimmt ihn erfreut entgegen. B wird antragsgemäß verurteilt.

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Veräußerung der streitbefangenen Sache durch Beklagten an bösgläubigen Erwerber

K erhebt Klage gegen B auf Herausgabe seiner Armbanduhr (§ 985 BGB). Kurz danach schenkt B die Uhr seinem Arbeitskollegen A. Dieser nimmt die Uhr hocherfreut an, obwohl er vom Prozess und Ks Eigentumsrecht Kenntnis hat. B wird antragsgemäß verurteilt. ‌

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Zivilrecht > Zivilprozessrecht

Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag

B fährt in seinem Sportwagen mit 60 km/h durch die Münchener Innenstadt und kann nicht rechtzeitig bremsen, als K einen Zebrastreifen überqueren will. K wird schwer verletzt und verklagt B daraufhin auf Schmerzensgeld in Höhe von „mindestens €25.000“.