ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Haftung zwischen Fahrzeughaltern nach § 17 II StVG: Unergiebigkeit der Aussage eines Knallzeugen + Entscheidung nach Beweislast

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Haftung zwischen Fahrzeughaltern nach § 17 II StVG: Unergiebigkeit der Aussage eines Knallzeugen + Entscheidung nach Beweislast

7. Mai 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K und B sind an einer Ampel mit ihren Autos zusammengestoßen. K verlangt klageweise Schadensersatz in voller Höhe. Er behauptet, B sei über Rot gefahren. Zeuge Z bestätigt dies zunächst, räumt jedoch auf Nachfrage ein, dass er erst wegen des Knallgeräusches zur Unfallstelle hinsah. Weitere Beweismittel gibt es nicht. ‌

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