Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Haftung zwischen Fahrzeughaltern nach § 17 II StVG: Unergiebigkeit der Aussage eines Knallzeugen + Entscheidung nach Beweislast
Haftung zwischen Fahrzeughaltern nach § 17 II StVG: Unergiebigkeit der Aussage eines Knallzeugen + Entscheidung nach Beweislast
22. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K und B sind an einer Ampel mit ihren Autos zusammengestoßen. K verlangt klageweise Schadensersatz in voller Höhe. Er behauptet, B sei über Rot gefahren. Zeuge Z bestätigt dies zunächst, räumt jedoch auf Nachfrage ein, dass er erst wegen des Knallgeräusches zur Unfallstelle hinsah. Weitere Beweismittel gibt es nicht.
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