Stückschuld (§ 243 BGB)
Was versteht man unter einer „Stückschuld“ (vor § 241 BGB)?
Eine Stückschuld liegt vor, wenn die Leistungspflicht des Schuldners sich auf einen konkret individualisierten Gegenstand bezieht.
Was versteht man unter einer „Stückschuld“ (vor § 241 BGB)?
Eine Stückschuld liegt vor, wenn die Leistungspflicht des Schuldners sich auf einen konkret individualisierten Gegenstand bezieht.
QuiGonTim
18.4.2024, 11:02:52
Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe konkret und individuell in der Definition?
Nora Mommsen
18.4.2024, 17:00:52
Hallo QuiGonTim, danke für deine Frage! Das bezieht sich darauf, dass der Schuldner den Gegenstand in dem konkreten Schuldverhältnis ausgesondert also individualisiert hat. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team