Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Veräußerung der streitbefangenen, abhandengekommenen Sache durch Beklagten
Veräußerung der streitbefangenen, abhandengekommenen Sache durch Beklagten
4. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verlangt klageweise die Herausgabe des Gartenzwergs (§ 985 BGB), den B aus seinem Garten gestohlen hat. Kurz nach Klageerhebung schenkt B den Zwerg seiner Tante T. Diese hat weder von dem Diebstahl noch von dem Prozess Kenntnis und nimmt ihn erfreut entgegen. B wird antragsgemäß verurteilt.
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