Entwicklung des Gewaltbegriffs
30. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A will geplante Steuererhöhungen verhindern. Er schlägt Politikerin P kurz vor der Bundestagsabstimmung ins Gesicht, damit sie dem Gesetz nicht zustimmen kann. Vor der Sitzung des Bundesrats setzt A sich auf die Straße, damit die Bundesratsmitglieder nicht zur Sitzung gelangen.
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Einordnung des Falls
Entwicklung des Gewaltbegriffs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte sich wegen Nötigung strafbar gemacht haben, indem er P ins Gesicht schlug, woraufhin sie nicht an der Abstimmung im Bundestag teilnehmen konnte (§ 240 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Schlag in Ps Gesicht könnte Gewalt sein (§ 240 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Hat A im konkreten Fall Gewalt gegen P angewandt?
Ja!
4. A könnte sich zudem wegen Nötigung strafbar gemacht haben, indem er die Straße blockierte, weswegen die Bundesratsmitglieder in den Autos nicht weiterfahren konnten (§ 240 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
5. Das Blockieren der Straße könnte Gewalt sein. Hat die Rspr. den (klassischen) Gewaltbegriff im Laufe der Zeit immer weiter verengt?
Nein, das trifft nicht zu!
6. A hat sich auf die Straße gesetzt. Er hat nicht unmittelbar auf den Körper der Opfer eingewirkt. Ist diese geringe körperliche Tätigkeit nach der heutigen Rspr. von vornherein ungeeignet, um eine „körperliche Kraftentfaltung” bejahen zu können?
Nein!
7. Der erste Fahrer musste vor A halten. Rein physisch hätte er A zwar überfahren und dann seine Fahrt fortsetzen können. Es gibt aber ein psychisches Hemmnis, einen Menschen zu überfahren. Könnte das eine psychische Zwangswirkung bei dem Autofahrer ausgelöst haben?
Genau, so ist das!
8. Der vergeistigte Gewaltbegriffs verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG. Darfst Du ihn in Deiner Falllösung anwenden?
Nein, das trifft nicht zu!
9. Auch die Autofahrer hinter dem ersten Auto standen im Stau und konnten nicht weiterfahren. Sie wurden durch das erste Auto - das direkt vor A hielt - blockiert. Könnte darin eine körperliche Zwangswirkung liegen?
Ja!
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