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Ausführung der Bundesgesetze – Grundsätzlich Ländersache (Art. 83, 84 GG)
einfach
schwer
6. Juni 2026
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Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA möchte sich endlich den Traum vom eigenen Haus erfüllen und beantragt bei der zuständigen Landesbehörde eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags lehnt die Behörde B die Baugenehmigung ab, da das geplante Vorhaben gegen § 34 Abs. 1 BauGB verstoße. A meint, „das ginge so nicht“.
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