Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Ausgestaltung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens (Art. 84 Abs. 1 S. 1 GG)
Nach dem Grundsatz der Landeseigenverwaltung (Art. 83, 84 GG) ist das Land S für die Ausführung des BauGB zuständig. Da der Bund ebenso an der Ausführung seiner Gesetze beteiligt sein möchte, beschließt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bauwesen als übergeordnete Behörde handeln soll.
Ausführung der Bundesgesetze – Grundsätzlich Ländersache (Art. 83, 84 GG)
A möchte sich endlich den Traum vom eigenen Haus erfüllen und beantragt bei der zuständigen Landesbehörde eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags lehnt die Behörde B die Baugenehmigung ab, da das geplante Vorhaben gegen § 34 Abs. 1 BauGB verstoße. A meint, „das ginge so nicht“.
Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips
Das BauGB wurde vom Bundestag erlassen. Es regelt die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sachbearbeiterin S möchte einen Arbeitsplatz, an dem sie an der städtebaulichen Gestaltung mitwirken kann. S fragt sich, ob sie sich bei einer Bundes- oder Landesbehörde bewerben soll.
Länder führen Landesgesetze aus (Art. 30 GG)
Das Land S erlässt ein neues Polizeigesetz. Die Polizistin P, die in einer Polizeibehörde im Land S arbeitet, fragt sich, ob das Land S überhaupt ein eigenes Polizeigesetz erlassen darf und ob die Polizeibehörde ihre Praxis jetzt nach dem neuen Gesetz ausrichten muss.
Ausführung der Gesetze als Aufgabe der Exekutiven
Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Absenkung der Steuerlast für Geringverdienende erlassen. Die Bundesregierung und die Länder fragen sich nun, welche Behörden sich um das Gesetz kümmern müssen.
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