Öffentliches Recht
Baurecht: Bauordnungsrecht
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Q baut ein Haus, weicht beim Bau aber von der Genehmigung ab. Das Haus ist zur Hälfte fertig gestellt. Mangels Standsicherheit gefährdet es Nachbarn. Die Standsicherheit kann durch einen Umbau nicht wiederhergestellt werden. Die Mitarbeiterin der Baubehörde B ist unschlüssig, was sie tun soll.
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Einordnung des Falls
Einführung in die verschiedenen Maßnahmen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Um zunächst den Weiterbau aufzuhalten, kann B eine Nutzungsuntersagung aussprechen, da Bauen eine Nutzung darstellt (vgl. § 76 Abs. 1 S. 2 HBauO; § 82 Abs. 1 S. 2 BauO NRW; Art. 76 Abs. 1 S. 2 BayBO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann B neben der Baueinstellungsanordnung zugleich eine Abrissverfügung erlassen (z.B. § 76 Abs. 1 S. 1 HBauO, § 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW, Art. 76 Abs. 1 S. 1 BayBO)?
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
4.12.2023, 10:59:28
Weshalb wäre die Abrissverfügung aussichtslos? Das Gebäude gefährdet die Nachbarn und kann durch einen Umbau nicht sicherer gemacht werden. Die erteilte Baugenehmigung hilft dem Bauherrn auch nicht weiter, da er davon abgewichen ist.
An
8.12.2023, 21:42:55
Nach meinem Verständnis war das nur als Option genannt um aufzuzeigen, wieso es sinnvoll sein kann, mehrere Verfügungen miteinander zu verbinden und nicht als konkretes Problem des Falls.
bayilm
6.6.2024, 19:44:20
Wäre es möglich für die einzelnen Maßnahmen der Bauaufsicht noch eine Aufgabe hinzuzufügen, wo erläutert wird bei welchen nur die fomelle Illegalität ausreicht und bei welchen es auch einer materiellen Illegalität des Bauvorhabens/-werks benötigt?
Linne_Karlotta_
10.10.2024, 18:07:28
Hallo bayilm, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team