Keine individuelle Einrichtungsgarantie - "Eingemeindung"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Landtag des Bundeslandes B beschließt das „Zoffenhausen-Eingemeindungs-Gesetz“ (ZEG), nach dem die kreisangehörige Gemeinde Zoffenhausen gegen ihren Willen Teil der kreisfreien Stadt Stunkstadt werden soll. Zoffenhausen erhält keine Möglichkeit, sich zu dieser Eingemeindung zu äußern.
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Einordnung des Falls
Keine individuelle Einrichtungsgarantie - "Eingemeindung"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG gewährt den Gemeinden subjektive Rechte.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das ZEG ist materiell verfassungswidrig, soweit es das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) der Gemeinde Zoffenhausen verletzt.
Ja, in der Tat!
3. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG garantiert die Existenz der Institution „Kommune“ im Staatsaufbau (institutionelle Garantie).
Ja!
4. Darüber hinaus garantiert Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG auch den individuellen Fortbestand der Gemeinde Zoffenhausen.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Können staatliche Beeinträchtigungen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein?
Ja, in der Tat!
6. Die Eingemeindung ist nur mit dem Einverständnis von Zoffenhausen zulässig.
Nein!
7. Die formellen Voraussetzungen der Eingemeindung liegen im Falle des ZEG vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Die materiellen Voraussetzungen der Eingemeindung sind gerichtlich voll überprüfbar.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
IsiRider
23.4.2023, 14:27:46
Ist das in den Landesgesetzen verankert oder ist das Rspr., die man kennen muss?
Paul König
24.4.2023, 09:00:37
Hey @[IsiRider](24300), in den meisten Ländern (zB §§ 8 GemO BW; 8 GemO SN; 23 KomVG NS) schon. Damit wurde die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung gesetzlich nachvollzogen. Für welches Land interessierst Du Dich? Meist hat der Paragraph die Überschrift "Gebietsänderung". Beste Grüße - Paul (für das Jurafuchs-Team) @[Lukas Mengestu](136780)
CR7
2.5.2023, 21:05:55
* §8 SächsGemO :D
Pilea
5.7.2023, 19:22:33
Schleswig-Holstein: §§ 14 ff. GO SH
Maryen
6.2.2024, 15:52:38
16 HGO
lexspecialia
3.4.2024, 15:43:31
Könnte jemand bitte die richtige Norm für Bayern zitieren?
Paul König
5.4.2024, 17:08:05
@[lexspecialia](213087) In Bayern wäre dies Art. 11 BayGO!
Sambajamba10
29.7.2024, 17:31:50
§ 9 ThürKO
as.mzkw
5.10.2024, 11:36:43
§§ 17 ff. GO NRW