Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)
Mandatsträger als Amtsträger
Mandatsträger als Amtsträger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A genießt die Ruhe seines Grundstücks und möchte nicht, dass in der Nähe ein neues Wohngebiet entsteht. Er bietet Stadträtin S € 1.000 an, damit sie im Stadtrat gegen den neuen Bebauungsplan stimmt.
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Einordnung des Falls
Mandatsträger als Amtsträger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte sich gem. § 333 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er S die € 1.000 für die Abstimmung im Stadtrat versprach.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als Stadträtin ist S kommunale Mandatsträgerin und damit Beamtin.
Nein!
3. Steht S als Stadträtin in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 b StGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Kommunale Mandatsträger sind nach Ansicht des BGH und der h.L. aber grundsätzlich Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Bleibt A damit gänzlich straffrei?
Nein!
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