Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Grundfall Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
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Grundfall Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
20. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Unternehmerin U hat den Stadtpark vertragsgemäß mit 85 neuen Parkbänken ausgestattet. Um sich das Wohlwollen von Behördenleiterin B zu sichern und zukünftige Aufträge zu erhalten, schickt U ihr einen teuren Präsentkorb als „Dank für die gute Zusammenarbeit“. B kennt zwar die Korruptionsregeln, nimmt aber trotzdem erfreut an.
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