Strafrecht > BT 9: Amtsdelikte
Amtsträger-Eigenschaft - Kölner Müllskandal
A ist Geschäftsführer der B-GmbH, einem städtisch beherrschten Müllentsorger mit privater Sperrminorität. B plant den Bau einer Verbrennungsanlage. C möchte diese errichten. A lässt sich von C Schmiergeld zahlen und manipuliert die Ausschreibung so, dass C den Zuschlag erhält. Der Zuschlagspreis war um den Schmiergeldanteil für A erhöht. C hätte den Vertrag mit der B auch für den niedrigeren Preis (ohne den Schmiergeldanteil) geschlossen.