Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Recht der ehelichen Gemeinschaft
Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft - Herstellungsantrag (Fall)
Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft - Herstellungsantrag (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Peter und Udo sind verheiratet, wohnen in Berlin aber in getrennten Wohnungen. Peter hat vom Pendeln zwischen Kreuzberg und Charlottenburg und den doppelten Mietkosten genug. Udo ist dagegen ganz glücklich in seinem Kiez.
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Einordnung des Falls
Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft - Herstellungsantrag (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Zusammenleben unter einem Dach gehört zu den Pflichten der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann Peter also seinen Wunsch auf Zusammenleben erfolgreich gerichtlich durchsetzen (§ 120 Abs. 3 FamFG)?
Nein!
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