Arbeitsteilung - Regelung im Einvernehmen (Fall)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

M und F sind verheiratet und Eltern eines Kleinkindes. Vor der Ehe haben sie vereinbart, dass F sich um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmert, während M seiner Tätigkeit als Richter nachgeht. Nach über einem Jahr als Hausfrau hat F jedoch genug davon. Sie fängt daher gegen den Willen des M wieder an, als Anwältin zu arbeiten.

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Einordnung des Falls

Arbeitsteilung - Regelung im Einvernehmen (Fall)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die alleinige Übertragung der Haushaltsführung an F war zulässig.

Ja!

Grundsätzlich gilt auch für die Haushaltsführung, dass beide Ehegatten gemeinsam dazu verpflichtet sind. Eine Aufgabenteilung ist jedoch möglich, sofern die Ehegatten dies im gegenseitigen Einvernehmen regeln, § 1356 Abs. 1 S. 1 BGB. Gemäß § 1356 Abs. 1 S. 2 BGB kann die vollständige Haushaltsführung ausdrücklich auch einem Ehegatten überlassen werden. Da M und F eine einvernehmliche Aufgabenteilung getroffen haben, war die alleinige Übertragung der Haushaltsführung an F zulässig.
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2. F kann die vereinbarte Aufgabenteilung nicht einseitig ändern.

Nein, das ist nicht der Fall!

Nach der herrschenden Meinung kommt dem gegenseitigen Einvernehmen kein rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille zu. Es handelt sich hiernach lediglich um einen Vertrauenstatbestand. Die Ehegatten können sich daher grundsätzlich nur darauf verlassen, dass der andere Ehegatte nicht grundlos und ohne Vorwarnung von der Vereinbarung abweicht. Die Vereinbarung mit M zur Übernahme der Haushaltsführung entfaltet keine Bindungswirkung, sodass F die vereinbarte Aufgabenteilung einseitig ändern kann. Insbesondere ergibt sich auch aus § 1356 Abs. 2 BGB, dass beide Ehegatten zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Zudem gebietet die eheliche Rücksichtsnahmepflicht aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB eine Anerkennung der geänderten Wünsche eines Ehegatten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Steinfan

Steinfan

18.5.2024, 21:38:23

Wie kann mir das in der Klausur begegnen? Gibt es da klassische Konstellationen oder Anspruchsgrundlagen? LG


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