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Arbeitsteilung - Regelung im Einvernehmen (Fall)
Arbeitsteilung - Regelung im Einvernehmen (Fall)
4. April 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (8.346 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und F sind verheiratet und Eltern eines Kleinkindes. Vor der Ehe haben sie vereinbart, dass F sich um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmert, während M seiner Tätigkeit als Richter nachgeht. Nach über einem Jahr als Hausfrau hat F jedoch genug davon. Sie fängt daher gegen den Willen des M wieder an, als Anwältin zu arbeiten.
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Einordnung des Falls
Arbeitsteilung - Regelung im Einvernehmen (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die alleinige Übertragung der Haushaltsführung an F war zulässig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. F kann die vereinbarte Aufgabenteilung nicht einseitig ändern.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Steinfan
18.5.2024, 21:38:23
Wie kann mir das in der Klausur begegnen? Gibt es da klassische Konstellationen oder Anspruchsgrundlagen? LG
as.mzkw
27.12.2024, 18:40:07
Frage ich mich auch, ist mir bisher nie begegnet, kann mir daher gut vorstellen, dass das eher für eine mündliche Prüfung interessant sein könnte.

Tim Gottschalk
4.3.2025, 13:13:47
Hallo @[Steinfan](235363) und @[as.mzkw](244917), auch ich halte die Klausurrelevanz für ziemlich gering. Die einzige Konstellation für eine schriftliche Prüfung, die ich mir vorstellen könnte, wäre die Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 1360 BGB (gerade mit Blick auf Satz 2), die sich theoretisch aus dem vorliegenden Fall ergeben könnte. Davon abgesehen wäre wohl nur denkbar, dass im Sachverhalt thematisiert würde, dass das ja nicht ginge und der Ehegatte einen Anspruch auf Wiederherstellung der vorherigen Verhältnisse hätte, welchen man dann mit der Argumentation im Fall ablehnen müsste oder zumindest mit Verweis auf § 120 Abs. 3 FamFG abwiegeln sollte. Beides ist jedoch zumindest im Examen meiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich. Liebe Grüße, Tim - für das Jurafuchs-Team