Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 2 – Betriebsstätten: Leerstehende Fabriken und Werkstätten
Nr. 2 – Betriebsstätten: Leerstehende Fabriken und Werkstätten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Skandal um listerienverseuchte Fleischwaren der Willy GmbH steht die Fleischfabrik seit 10 Jahren leer. Vom Osterfeuer inspiriert legt T in der stillgelegten Fabrik ein Feuer, das sich rasch ausbreitet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 2 – Betriebsstätten: Leerstehende Fabriken und Werkstätten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er eine "fremde Betriebsstätte" in Brand gesetzt hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die leerstehende Fabrik ist eine "Betriebsstätte" (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die leerstehende Fabrik ist ein "Gebäude" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Susanne
8.1.2024, 14:56:44
Nur ein kleiner Hinweis! Vielleicht sollte man nicht zu beginn die Frage stellen ob es sich um eine fremde „Betriebsstätte“ handelt und das dann bejahen und um dann in der zweiten Frage, die Frage stellen ob es sich um eine „Betriebsstätte“ handelt. Das ist etwas verwirrend wie ich finde.
as.mzkw
8.7.2024, 10:37:35
Du hast die erste Frage ungenau gelesen. In der heißt es nämlich „Er hat sich strafbar gemacht, wenn …“. Damit wird das Vorliegen einer fremden Betriebsstätte eben noch nicht bejaht.