Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 2 – Betriebsstätten: Leerstehende Fabriken und Werkstätten
Nr. 2 – Betriebsstätten: Leerstehende Fabriken und Werkstätten
12. Juli 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (13.218 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Skandal um listerienverseuchte Fleischwaren der Willy GmbH steht die Fleischfabrik seit 10 Jahren leer. Vom Osterfeuer inspiriert legt T in der stillgelegten Fabrik ein Feuer, das sich rasch ausbreitet.
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Einordnung des Falls
Nr. 2 – Betriebsstätten: Leerstehende Fabriken und Werkstätten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er eine "fremde Betriebsstätte" in Brand gesetzt hat.
Ja!
2. Die leerstehende Fabrik ist eine "Betriebsstätte" (§ 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die leerstehende Fabrik ist ein "Gebäude" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Susanne
8.1.2024, 14:56:44
Nur ein kleiner Hinweis! Vielleicht sollte man nicht zu beginn die Frage stellen ob es sich um eine fremde „Betriebsstätte“ handelt und das dann bejahen und um dann in der zweiten Frage, die Frage stellen ob es sich um eine „Betriebsstätte“ handelt. Das ist etwas verwirrend wie ich finde.
annsophie.mzkw
8.7.2024, 10:37:35
Du hast die erste Frage ungenau gelesen. In der heißt es nämlich „Er hat sich strafbar gemacht, wenn …“. Damit wird das Vorliegen einer fremden Betriebsstätte eben noch nicht bejaht.
judith
19.5.2025, 18:02:51
Wenn es sich um eine stillgelegte Fabrik handelt, steht sie doch in niemandes Eigentum und ist
herrenlos, oder liege ich da falsch?
Nele29
2.6.2025, 18:04:42
Ich würde aus dem Umstand, dass jemand eine Fabrik auf seinem Grundstück nicht weiter betreibt, nicht darauf schließen, dass er das Eigentum an dem bebauten Grundstück aufgeben will. Der Betrieb lohnt sich vielleicht nicht mehr, aber das Grundstück hat ja trotzdem einen Wert.