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Protestcamp G20 – Infrastruktur als Teil der Versammlung?
einfach
schwer81 % lösen richtig
19. Juni 2026
12 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheAnlässlich des G20-Gipfels meldet A ein Protestcamp mit Kundgebungen, politischen Workshops sowie umfassender Infrastruktur wie Schlafzelte, Küchen und Duschen für bis zu 7.000 Teilnehmende als Versammlung an. Die zuständige Stadt H meint, hinsichtlich der Infrastrukturelemente läge keine Versammlung vor. H beschränkt die Bestätigung der Anmeldung jedenfalls auf 300 Schlafzelte.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen StaatsexamenExamenstreffer Bremen 2025
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