Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Klimaschutzgesetz – Verfassungsrechtliche Anforderungen und Schutzpflichten
Das Klimaschutzgesetz (KSG), das auf Grundlage Pariser Klimaabkommens verabschiedet wurde, bestimmt, wie viel CO₂ bis 2030 ausgestoßen werden darf, jedoch nicht darüber hinaus. Die Beschwerdeführer halten die Klimaschutzmaßnahmen für unzureichend.
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Kopftuchverbot für Referendarinnen (BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 zu entscheiden, ob das Verbot eines Gerichts gegenüber einer Rechtsreferendarin, kein Kopftuch tragen zu dürfen, verfassungswidrig sei. Das Bundesverfassungsgericht sah darin keinen Verfassungsverstoß. Die Regelung zur Neutralitätspflicht (§ 45 HBG) stehe mit dem GG in Einklang, sofern sie verfassungskonform angewendet und die „christlich und humanistisch geprägte abendländische Tradition des Landes Hessen“ nicht gegenüber anderen Glaubensbekundungen privilegiert wird (RdNr. 114ff.). Das Urteil ist umstritten. Beachtlich ist auch das Sondervotum des Richters Maidowski: Er hält das Verbot für unverhältnismäßig - durch den erkennbaren Ausbildungsstatus von Referendarinnen werde das Vertrauen in eine neutrale Rechtspflege nicht im gleichen Maße wie z.B. bei Richterinnen erschüttert.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Stadionverbot-Fall (BVerfG, 11.04.2018): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zu Stadionverboten befasst sich mit der Frage, ob die Grundrechte des Grundgesetzes auch zwischen Privaten eine gewisse Wirkung entfalten können – man spricht von der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte im Zivilrecht bzw. der mittelbaren Drittwirkung zwischen Privaten. Im Fall hatte der Betreiber eines Fußballstadions gegen ein Mitglied der gewaltbereiten Ultra-Szene ein bundesweites Stadionverbot verhängt. Dagegen wehrt sich der Ultra erfolglos vor den Zivilgerichten und erhebt anschließend Verfassungsbeschwerde. Kern des Falles ist die Frage, ob der Ultra gegen den privaten Stadionbetreiber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) einen Anspruch hat, genauso wie alle anderen Fußballfans ins Stadion eingelassen zu werden. Grundsätzlich binden die Grundrechte nur die Staatsgewalt, nicht jedoch Private. Anders ist es bei der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier einen Ausnahmefall, in dem der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) mittelbare Drittwirkung entfaltet, weil der private Stadionbetreiber sein Stadion einem großen Publikum ohne Ansehen der Person für den allgemein kommunikativen Gebrauch eröffnet hat. Will der Stadionbetreiber den Ultra dennoch ausschließen, muss ein sachlicher Grund hierfür vorliegen.
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Verfassungsbeschwerde gegen einrichtungsbezogene COVID–19–Impfpflicht
Ende 2021 wurde wegen der anhaltenden Coronapandemie im Infektionsschutzgesetz (IfSG) temporär eine einrichtungsbezogene Nachweispflicht eingeführt, wonach Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitssektor eine Coronaimpfung oder -genesung zum Zwecke des Schutzes vulnerabler Personen (V) nachweisen mussten.
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Verfassungsmäßigkeit der Corona‑Schulschließungen („Bundesnotbremse II“)
Während des zweiten Coronalockdowns 2020/2021 waren viele Schulen mehrere Monate lang ganz oder teilweise geschlossen. Gegen dieses Verbot von Präsenzunterricht bzw. das Gebot von Wechselunterricht, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehen war, erheben einige Schüler und ihre Eltern Verfassungsbeschwerde.