Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Anspruch auf Öffentlichkeit des Verfahrens (Pechstein) (BVerfG, Beschl. v. 12.06.2022 - 1 BvR 2103/16)
Sportlerin P wurde vom Sportverband (S) wegen angeblichen Dopings von einem Wettbewerb ausgeschlossen. P hielt die Sperre für rechtswidrig und ging vor dem Sportschiedsgericht (CAS), später auch vor deutschen Gerichten dagegen vor. P rügte, im CAS-Verfahren mangle es an Rechtsstaatlichkeit.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verfassungsbeschwerde gegen Klimagesetz teilweise erfolgreich
Das Klimaschutzgesetz (KSG), das auf Grundlage Pariser Klimaabkommens verabschiedet wurde, bestimmt, wie viel CO₂ bis 2030 ausgestoßen werden darf, jedoch nicht darüber hinaus. Die Beschwerdeführer halten die Klimaschutzmaßnahmen für unzureichend.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
BVerfG, Masernimpfpflicht verfassungsgemäß
Das Masernschutzgesetz (MSG) sieht vor, dass Kinder, die in Kindertageseinrichtungen betreut sind, oder die dort tätigen Personen gegen Masern geimpft oder immun sein müssen. Ansonsten kann ihnen der Zugang zu diesen Einrichtungen untersagt werden. Masern sind hochansteckend und können zu schwersten Krankheitsverläufen führen.
Öffentliches Recht > Grundrechte
Stadionverbot-Fall (BVerfG, 11.04.2018): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zu Stadionverboten befasst sich mit der Frage, ob die Grundrechte des Grundgesetzes auch zwischen Privaten eine gewisse Wirkung entfalten können – man spricht von der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte im Zivilrecht bzw. der mittelbaren Drittwirkung zwischen Privaten. Im Fall hatte der Betreiber eines Fußballstadions gegen ein Mitglied der gewaltbereiten Ultra-Szene ein bundesweites Stadionverbot verhängt. Dagegen wehrt sich der Ultra erfolglos vor den Zivilgerichten und erhebt anschließend Verfassungsbeschwerde. Kern des Falles ist die Frage, ob der Ultra gegen den privaten Stadionbetreiber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) einen Anspruch hat, genauso wie alle anderen Fußballfans ins Stadion eingelassen zu werden. Grundsätzlich binden die Grundrechte nur die Staatsgewalt, nicht jedoch Private. Anders ist es bei der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier einen Ausnahmefall, in dem der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) mittelbare Drittwirkung entfaltet, weil der private Stadionbetreiber sein Stadion einem großen Publikum ohne Ansehen der Person für den allgemein kommunikativen Gebrauch eröffnet hat. Will der Stadionbetreiber den Ultra dennoch ausschließen, muss ein sachlicher Grund hierfür vorliegen.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweis einer Impfung gegen COVID-19
Ende 2021 wurde wegen der anhaltenden Coronapandemie im Infektionsschutzgesetz (IfSG) temporär eine einrichtungsbezogene Nachweispflicht eingeführt, wonach Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitssektor eine Coronaimpfung oder -genesung zum Zwecke des Schutzes vulnerabler Personen (V) nachweisen mussten.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verfassungsrechtliche Vorgaben für richterlichen Bereitschaftsdienst
Am frühen Morgen wird die Polizei wegen eines Notfalls zu B gerufen. Wegen eines Verdachts will sie Bs Wohnung nach Drogen durchsuchen. Die um 04:44 verständigte Bereitschaftsstaatsanwältin S ordnet sofort die Durchsuchung an. Am zuständigen AG Rostock hat zu dieser Zeit kein Ermittlungsrichter Bereitschaftsdienst.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Corona-bedingte Schulschließungen („Bundesnotbremse II“)
Während des zweiten Coronalockdowns 2020/2021 waren viele Schulen mehrere Monate lang ganz oder teilweise geschlossen. Gegen dieses Verbot von Präsenzunterricht bzw. das Gebot von Wechselunterricht, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehen war, erheben einige Schüler und ihre Eltern Verfassungsbeschwerde.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern
Ps Dienstherr verbietet P, sich über den gesamten Unterarm den Schriftzug „Aloha“ tätowieren zu lassen. Der Dienstherr stützt seine Weisung auf Art. 75 Abs. 2 S. 2 BayBG, der Bestimmungen über das Erscheinungsbild von Beamten während des Dienstes erlaubt.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Fehlerhafte Anwendung einer Ausschlussfrist und allgemeiner Justizgewährungsanspruch
Am 11.10. wird ein Vollstreckungsbescheid gegen B in seinen Briefkasten eingelegt. 2 Jahre später erhebt B Einspruch und beantragt die Wiedereinsetzung mangels wirksamer Zustellung; er habe dort erwiesenermaßen nie gewohnt. Die Fachgerichte lehnen dies wegen § 234 Abs. 3 ZPO ab.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verfassungswidrigkeit von § 217 StGB / Verfassungsmäßigkeit des begleiteten Suizids
S will Suizidhilfe in Anspruch nehmen. Ärztin A will Suizidhilfe leisten und Rechtsanwältin R ihre Mandanten zu diesbezüglichen Rechtsfragen beraten. Der ehrenamtliche Verein V unterstützt bei der Suche nach Suizidhilfe. Sie alle rügen die Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Kunstfreiheit bei Bildern zu Kindesmissbrauch – quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch
Künstlerin K porträtiert die minderjährige M, deren Eltern mit der Anfertigung einverstanden waren. Das Bild wird Jahre später im Zusammenhang mit dem Thema Kindesmissbrauch ausgestellt. Auf die Klage von M’s Eltern wird K jegliche Ausstellung des Porträts gerichtlich verboten.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Streikverbot für Beamte – Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
B ist Lehrer und Beamter auf Lebenszeit. Er nimmt während Tarifverhandlungen an Warnstreiks seiner Gewerkschaft teil, obwohl er eigentlich zu unterrichten hat, und kassiert dafür eine Geldbuße wegen Dienstpflichtverletzung. B sieht Art. 9 Abs. 3 GG verletzt.