Einführung "Kommunalpolitisches Engagement"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 21-jährige Studentin S wohnt seit drei Jahren in der kreisfreien Stadt Stunkstadt. Sie ist französische Staatsangehörige. Als solche darf sie an den Kommunalwahlen teilnehmen. S ist überzeugt: Auf kommunaler Ebene kann sie sich viel effektiver als anderswo für ihre politischen Anliegen einsetzen. Sie fragt sich nun, wie und wo sie sich kommunalpolitisch engagieren kann.
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Einordnung des Falls
Einführung "Kommunalpolitisches Engagement"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S ist Einwohnerin von Stunkstadt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S ist Bürgerin von Stunkstadt.
Ja!
3. Das wichtigste Organ der Gemeinde ist - außer in Schleswig-Holstein - die Gemeindeversammlung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Hauptorgane der Gemeinde sind der Rat und der Bürgermeister.
Ja, in der Tat!
5. S kann auf kommunaler Ebene auch von Instrumenten direkter Demokratie Gebrauch machen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sassun
19.6.2024, 18:12:36
Einwohner § 8 I HGO Bürger § 8 II iVm § 30 I HGO
busy B 🐝 ✨
24.8.2024, 14:32:08
Ich habe für Brandenburg gelernt, dass die Hauptorgane Gemeindevertretung (§ 27 ff. BbgKVerf) und Bürgermeister sind. Wäre dann vielleicht relevant zu erwähnen, dass es dort eben nicht ‚Rat‘ heißt.
Jonas22
21.11.2024, 23:48:37
@[busy B 🐝 ✨](247318) Ja da hast du recht. Für die meisten ist das fürs Examen aber nicht relevant, da es in den meisten Ländern Gemeinderat (in Städten Stadtrat) heißt. Nur in Hessen und Brandenburg heißt es Gemeindeversammlung (in Städten Stadtverordnetenversammlung).