Einführung "Kommunalpolitisches Engagement"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 21-jährige Studentin S wohnt seit drei Jahren in der kreisfreien Stadt Stunkstadt. Sie ist französische Staatsangehörige. Als solche darf sie an den Kommunalwahlen teilnehmen. S ist überzeugt: Auf kommunaler Ebene kann sie sich viel effektiver als anderswo für ihre politischen Anliegen einsetzen. Sie fragt sich nun, wie und wo sie sich kommunalpolitisch engagieren kann.
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Einordnung des Falls
Einführung "Kommunalpolitisches Engagement"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S ist Einwohnerin von Stunkstadt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S ist Bürgerin von Stunkstadt.
Ja!
3. Das wichtigste Organ der Gemeinde ist - außer in Schleswig-Holstein - die Gemeindeversammlung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Hauptorgane der Gemeinde sind der Rat und der Bürgermeister.
Ja, in der Tat!
5. S kann auf kommunaler Ebene auch von Instrumenten direkter Demokratie Gebrauch machen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sassun
19.6.2024, 18:12:36
Einwohner § 8 I HGO Bürger § 8 II iVm § 30 I HGO
busy B 🐝 ✨
24.8.2024, 14:32:08
Ich habe für Brandenburg gelernt, dass die Hauptorgane Gemeindevertretung (§ 27 ff. BbgKVerf) und Bürgermeister sind. Wäre dann vielleicht relevant zu erwähnen, dass es dort eben nicht ‚Rat‘ heißt.