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Grundlagen
Grenze der "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Friede mit Skandiland I"
Grenze der "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Friede mit Skandiland I"
21. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Das autoritär regierte Skandiland überfällt seinen Nachbarstaat Makronesien. Der Gemeinderat von Zoffenhausen beschließt, „die Bundesregierung darüber zu informieren, dass das Rathaus von Zoffenhausen für sofortige Friedensgespräche zwischen Skandiland und Makronesien zur Verfügung steht“.
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