Öffentliches Recht
Kommunalrecht
Grundlagen
Aufgabenerfindungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Weihnachtsmarkt I"
Aufgabenerfindungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Weihnachtsmarkt I"
16. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Gemeinderat von Zoffenhausen beschließt, erstmalig einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Die Verantwortlichen wollen damit verhindern, dass die Einwohnerinnen von Zoffenhausen den Weihnachtsmarkt der größeren Nachbargemeinde Nörgeldorf besuchen.
Diesen Fall lösen 92,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufgabenerfindungsrecht (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - "Weihnachtsmarkt I"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gemeinden haben das Recht, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Veranstaltung eines Weihnachtsmarkts ist eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG.
Ja!
3. Darf die Gemeinde auch örtliche Angelegenheiten wahrnehmen, die ihr nicht ausdrücklich durch Gesetz zugewiesen sind?
Genau, so ist das!
4. Sind die Gemeinden für neu aufkommende Aufgaben mit örtlichem Bezug im Regelfall zuständig?
Ja, in der Tat!
5. Zoffenhausen darf auch ohne besondere gesetzliche Ermächtigung einen Weihnachtsmarkt veranstalten.
Ja!
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