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Subjektiver Tatbestand – Einführungsfall (Vorsatz)
Sachverhalt
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Erstrebter Vorteil bei Bereicherungsabsicht – Subjektiver Tatbestand
S ist stark drogenabhängig. Ausschließlich wegen des Suchtdrucks erwirbt er von Drogendealerin D Heroin. Dies spritzt sich S sofort. Ihm ist bekannt, dass D das Heroin zuvor der O gestohlen hat.

Bereicherungsabsicht als subjektives Tatbestandsmerkmal bei Hehlerei
K hat durch einen Betrug ein Rennrad im Wert von €3.000 erlangt. L weiß von dem Betrug und auch, was das Rad wert ist. Sie kauft K das Rad für €3.000 ab.