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Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das BfV

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Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das BfV

3. Mai 2026

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Die AfD-Gruppierung „Der Flügel“ vertritt ein völkisches Volksverständnis, diffamiert Migranten und Muslime, lehnt das parlamentarische System ab und relativiert den Nationalsozialismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „Der Flügel“ als rechtsextremen Verdachtsfall ein und beobachtet die Gruppierung. Die Erkenntnisse stammen aus öffentlichen Äußerungen von Funktionären, Programmen, Veranstaltungen sowie teilweise aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

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