Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Staatsorganisationsrecht
Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das BfV (OVG NRW, Beschl. v. 13.05.2024 – 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22)
Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das BfV (OVG NRW, Beschl. v. 13.05.2024 – 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22)
28. August 2025
4,7 ★ (26.677 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die AfD-Gruppierung „Der Flügel“ vertritt ein völkisches Volksverständnis, diffamiert Migranten und Muslime, lehnt das parlamentarische System ab und relativiert den Nationalsozialismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „Der Flügel“ als rechtsextremen Verdachtsfall ein und beobachtet die Gruppierung. Die Erkenntnisse stammen aus öffentlichen Äußerungen von Funktionären, Programmen, Veranstaltungen sowie teilweise aus dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
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