Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Voraussetzungen der Sachpfändung
Was sind „Trauringe“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)?
Was sind „Trauringe“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)?
7. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Zur Vollstreckung eines titulierten Zahlungsanspruchs ist Gerichtsvollzieherin G bei Studentin S zur Sachpfändung. Im Schmuck der S hat G mehrere wertvolle Ringe gefunden, die sie pfänden möchte: einen Ehering, einen Freundschaftsring und einen Verlobungsring.
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Einordnung des Falls
Was sind „Trauringe“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G darf S’ Ehering nicht pfänden (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch der Freundschaftsring der S fällt unter das Pfändungsverbot des § 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO.
Nein!
3. Ob auch ein Verlobungsring unter das Pfändungsverbot des § 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO fällt, ist umstritten. Spricht der Wortlaut von § 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO dafür, dass auch Verlobungsringe unter das Pfändungsverbot fallen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Auch der Grundsatz der Formalisierung der Zwangsvollstreckung spricht dafür, dass man § 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO wortwörtlich verstehen muss. Unterliegt S’ Verlobungsring damit einem Pfändungsverbot?
Nein, das trifft nicht zu!
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