Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Austauschpfändung (§ 811a ZPO)
Pfändungsverbot für Arbeitsgeräte beim Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)
Wohnungseigentum als Gegenstand der Mobiliarvollstreckung (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)
Vollstreckung in Wohnungen zur Nachtzeit – Maßnahme bei Herausgabetitel
Pfändung von Grabsteinen auf Grundstück Dritter bei Eigentumsvorbehalt
Pfändungsverbot für Grabsteine bei Aufstellung durch Steinmetz (§ 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO)
Pfändung von Tieren (§ 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO, § 811 Abs. 3 ZPO)
Was sind „Trauringe“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)?
Zur Vollstreckung eines titulierten Zahlungsanspruchs ist Gerichtsvollzieherin G bei Studentin S zur Sachpfändung. Im Schmuck der S hat G mehrere wertvolle Ringe gefunden, die sie pfänden möchte: einen Ehering, einen Freundschaftsring und einen Verlobungsring.
Gesundheitliche Gründe (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
Gerichtsvollzieherin G begibt sich zur Wohnung von Rentnerin R zur Sachpfändung. R ist Diabetikerin und hat eine Gehbehinderung. G will ihr Blutzuckermessgerät und ihr Auto pfänden.
Erwerbstätigkeit, Aus- und Fortbildung (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)
Pfändungsverbot bei Sachen für bescheidene Lebensführung – Wohnsituation mit Mitbewohnerin
Eröffnung des Anwendungsbereichs von § 811 ZPO
Gerichtsvollzieher G ist neu in seinem Beruf. Zur Vollstreckung einer Geldforderung begibt er sich zur Wohnung von Referendarin R zur Sachpfändung. G ist nervös. Denn er weiß nicht genau, ob bei diesem Vollstreckungsauftrag die Pfändungsverbote nach § 811 ZPO greifen.
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