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Grundsatz - Allzuständigkeit des Rates
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO
In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Eine Ladungsfrist enthält das maßgebliche Kommunalgesetz nicht. Bürgermeister B hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.

Ratsbeschluss und Beschlussfähigkeit
Als Bürgermeister B aus Nörgeldorf am Tag nach der Ratssitzung von Zoffenhausen die Niederschrift unterschreiben will, wird ihm klar, dass von den 20 gewählten Ratsmitgliedern beim letzten Beschluss nur noch sechs anwesend waren. Der Rest muss sich wohl „aus dem Staub gemacht“ haben.