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"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO

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"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO

22. Mai 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Eine Ladungsfrist enthält das maßgebliche Kommunalgesetz nicht. Bürgermeister B hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.

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