Öffentliches Recht

Kommunalrecht

Der Gemeinderat

"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO

"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO

21. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Eine Ladungsfrist enthält das maßgebliche Kommunalgesetz nicht. Bürgermeister B hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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